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IDD-Initiative: Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten, wir unterstützen Sie!

Der Entwurf der Bundesregierung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat trotz vielfältigem Einsatz bisher nur marginale Verbesserungen für Versicherungsmakler gebracht. Ebenso wie wir beteiligen sich verschiedene Verbände weiterhin konstruktiv mit Gesprächen und Stellungnahmen am parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Dennoch sollten Sie als unabhängiger Vermittler aktiv werden, Demokratie-Möglichkeiten nutzen und ein Gespräch mit ihren Wahlkreisabgeordneten führen. Dazu liefern wir Ihnen umfassende Unterstützung: Würden die vom Bundeskabinett am 18.01.2017 abgesegneten Regelungen so bleiben, dann hätte das negative Folgen für den Verbraucherschutz und Ihre Tätigkeit als Versicherungsmakler (vgl. ‚vt’ 04/17). Es drohen gravierende Verschlechterungen für Ihre Beratungsmöglichkeiten, für Ihre Vergütungsmöglichkeiten und für Ihren betriebswirtschaftlichen Erfolg. Das sollten Sie nicht hinnehmen, sondern Gespräche mit den Wahlkreisabgeordneten suchen und diesen die Probleme darlegen. Der 18. Deutsche Bundestag besteht aus insgesamt 630 Abgeordneten (Stand 17.01.2017) der vier Fraktionen CDU/CSU (309), SPD (193), Die Linke (64) und Bündnis 90/Die Grünen (63); ein Bundestagsmitglied ist fraktionslos. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) stammen aus 299 Wahlkreisen und zogen per Direktmandat (298) oder über die Landesliste (332) in den Bundestag ein. Rund die Hälfte der Zeit sind die MdBs in ihren Wahlkreisen zur Kontaktpflege unterwegs, um zu erfahren, ‚wo der Schuh drückt’. Die Wahlkreisarbeit ist unerlässlich für die Wahrnehmung der Aufgaben in Berlin. Denn in seiner Heimat erfährt der Wahlkreisabgeordnete direkt, wie sich die Bundestags-Beschlüsse auswirken und wie die Bürgerinnen und Bürger diese wahrnehmen und beurteilen. Dafür sollten die Wahlkreisabgeordneten offene Ohren haben und Kritik und Anregungen ernst nehmen. Genau deshalb sprechen wir Sie als Versicherungsmakler an, wir bitten Sie, wir fordern Sie auf: Nutzen Sie die Möglichkeiten zu Gesprächen mit Ihren Wahlkreisabgeordneten! Informieren Sie diese über die Probleme und drohende Verluste von Arbeitsplätzen in der Region! Kämpfen Sie mit Ihren Mitarbeitern, mit Ihren Kunden, mit Ihren Kollegen und mit uns für sich selbst, Ihr Unternehmen, den Erhalt von Arbeitsplätzen und für den Erhalt qualifizierter Beratung, Vermittlung und Schadenhilfe für Ihre Kunden! Dazu stellen Ihnen die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) und ‚vt’ ausführliche Informationen zur Verfügung.

Wie kann ich meine Wahlkreisabgeordneten ermitteln und einen Gesprächstermin vereinbaren? In unserem Service finden Sie viele praktische Tipps, Informationen und Verlinkungen. „Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz“, lautet unsere klare Positionierung, die wir begründen: Versicherungsmakler  ++ haben breiten Produktzugriff bei einer Vielzahl von Versicherern  ++ arbeiten im Auftrag des Kunden und für den Kunden  ++ unterliegen hohen gesetzlichen Anforderungen und einer individuellen Haftung  ++ sind Produktinnovationstreiber. Eine ausführliche Begründung, die Sie gerne verwenden, ändern und ergänzen dürfen, finden Sie in unserem Service. Erläutern Sie Ihrem Wahlkreisabgeordneten Ihre wichtige Funktion für Verbraucher und Gewerbebetriebe in Ihrer Heimat. Schildern Sie ihm Ihre Tätigkeit anhand konkreter Beispiele.

„Das typische Berufsbild des Versicherungsmaklers ist die Vermittlung von Verträgen und die damit verbundene vorherige Beratung und nachträgliche Betreuung. Der Gesetzentwurf bricht in Bezug auf Nettotarife ein Stück weit mit diesem traditionellen Berufsbild. Der Makler darf künftig nur noch im Auftrag von Nicht-Verbrauchern Nettotarifprodukte gegen Entgelt vermitteln, nicht mehr im Auftrag von Verbrauchern. Diese Regelung ist weder transparent noch zielführend“, beanstandet Dietmar Bläsing, Vorstandsmitglied der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. Berechtige Kritik, die wir Ihnen mit unserem Service liefern, der viele Argumentationen zu den Problemfeldern der geplanten Regelungen enthält. Wir stellen Ihnen sowohl eine Kurzfassung als auch eine ausführliche Begründung zur Verfügung, die Sie gerne verwenden, ergänzen und den Wahlkreisabgeordneten aushändigen können: ++ Zum Nachteil der Verbraucher sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) wird die Zukunft des Berufsstandes Versicherungsmakler in Frage gestellt. Es drohen Existenz- und Arbeitsplatzverluste  ++ Die weiterhin gegebene Doppelberatungsproblematik mit Gefahr der Ausnutzung zur Abwerbung ist nachteilig für Verbraucher und Versicherungsmakler. Nach Kritik an der Doppelberatungspflicht wurde im Gesetzentwurf der Bundesregierung lediglich im Begründungsteil eine Erläuterung vorgenommen, die aber das grundsätzliche Problem der Ausnahmen-Streichung nicht löst und zudem mit interpretationsfähigen Worten formuliert ist  ++ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch den vom Kunden beauftragten Versicherungsmaklern verboten wird, von Verbrauchern Vergütungen anzunehmen. Für die Beratung und Vermittlung von Nettopolicen sowie rechtlich zulässigen Dienstleistungen würden Versicherungsmakler zukünftig keine Entlohnung vom Kunden erhalten können – zum Nachteil der Verbraucher und der Versicherungsmakler  ++ Das geplante Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot soll nicht gelten, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird“. Das ist eine Ausnahmeregelung, die insbesondere von Versicherern genutzt werden kann und damit sowohl zu einer Wettbewerbsungleichheit zum Nachteil der Versicherungsmakler als auch zu einer Verbraucher-Ungleichbehandlung führen kann  ++ Versicherer werden zu unzulässigen Zielvorgaben für Versicherungsmakler gezwungen: Im VAG soll geregelt werden: „Die Unternehmen stellen im Rahmen einer angemessenen Geschäftsorganisation sicher, dass die Versicherungsprodukte an den bestimmten Zielmarkt vertrieben werden.“ Diese Regelung würde Versicherer zwingen, auch Versicherungsmaklern genaue Vertriebsvorgaben aufzuerlegen. Das ist mit dem Status des Versicherungsmaklers nicht vereinbar, der Kunde will von einem unabhängigen Akteur bedient werden, der keine (Ziel-)Vorgaben der Produktgeber zu erfüllen hat. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in der Vorwoche die Aktion „Einspruch IDD – Informiere Deinen Bundestagsabgeordneten“ gestartet (https://tinyurl.com/gv4wn4y). Das entspricht im Kerngedanken unserer Initiative, Sie als Versicherungsmakler zu mobilisieren, mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten ein Gespräch zu führen und Sie mit Informationen zu den geplanten Regelungen zu versorgen. Auch der AfW bietet seine Stellungnahme an, die Sie verwenden können. Egal aufgrund welcher Aktion Sie aktiv werden, Hauptsache ist: Streben Sie umgehend einen Gesprächstermin mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten an und versuchen Sie weitere Mitstreiter zu gewinnen! Denn die überzogene Umsetzung der IDD in deutsches Recht betrifft ebenso Verbraucher. „Der Kunde sollte durch IDD in seiner Wahlfreiheit nicht eingeschränkt und bevormundet werden“, bringt es Martin Gräfer, Vorstand die Bayerische, auf den Punkt. Die ursprünglich geplante 1:1-Umsetzung der IDD würde vollkommen genügen.

‚vt’-Fazit:  ++ Nutzen Sie die Ausarbeitungen von BFV und ‚vt’, ergänzen Sie diese mit Ihren eigenen Erfahrungen und Beispielen, ergreifen Sie die Gesprächs-Initiative  ++ Binden Sie Ihr Netzwerk (Kollegen, Mitarbeiter, Kunden, Verwandte, Freunde etc.) ein und holen Sie Mitstreiter an Bord, die ebenfalls das Gespräch mit Wahlkreisabgeordneten suchen oder diesen ein Schreiben (einen Musterbrief stellen wir zur Verfügung) zukommen lassen. Alle Informationen sind frei zugänglich, dürfen und sollen von Ihnen weiterverbreitet werden  ++ Schildern Sie uns gerne Ihre Erfahrungen und Reaktionen der Wahlkreisabgeordneten! (Die Argumentationshilfe können Sie hier herunterladen.)

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